Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Solar4All GmbH | Stand: Oktober 2024
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Solar4All GmbH mit Sitz in der Vogtsbergstr. 52a, 90453 Nürnberg, („Solar4All“) regeln den Verkauf der durch Solar4All angebotenen Produkte und das Erbringen der durch Solar4All im Zusammenhang mit diesen Produkten angebotenen Leistungen für ihre Geschäftspartner („Kunde“).
2. Die AGB gelten sowohl für Kunden, die Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sind, als auch für Kunden, die Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind.
3. Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen bestimmen sich, in nachfolgender Reihenfolge, aus:
(1.) einem etwaig zwischen Solar4All und dem Kunden geschlossenen Einzelvertrag mit Anlagen;
(2.) dem Angebot, der Bestellung und der dazugehörigen Auftragsbestätigung;
(3.) ergänzenden Leistungsbeschreibungen, einschließlich auch etwaig herausgegebener Bedienungsanleitungen und technischen Spezifikationen;
(4.) diesen AGB; und
(5.) den gesetzlichen Bestimmungen.
4. Die nachstehenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Solar4All und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags. Diese AGB gelten auch dann, wenn Solar4All in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
1. Die Angebote von Solar4All, mündlich oder schriftlich, sind freibleibend und unverbindlich. Nicht bindend sind insbesondere auch Angaben in Broschüren, Prospekten, Anzeigen, Online-Medien und sonstigen, von Solar4All veröffentlichten Werbematerialien. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht o.ä. bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten.
2. Die Angebote und/oder Aktionsangebote auf der Homepage von Solar4All stellen keine bindenden Vertragsangebote dar. Sie sind lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden für das jeweilige Produkt oder die Leistung.
3. Die durch den Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrags sowie ggf. eines Dienst- oder Werkvertrags mit Solar4All für die Montage und Inbetriebnahme der angebotenen Produkte.
4. Solar4All ist berechtigt, ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags innerhalb von 4 (vier) Wochen durch Auftragsbestätigung und/oder Rechnungsstellung anzunehmen.
5. Vertragsgegenstand sind die in der Bestellung näher bezeichneten Produkte sowie dort genannten Dienst- und Werkleistungen.
6. Die Annahme der Bestellung durch Solar4All erfolgt vorbehaltlich der technischen Realisierbarkeit des Projekts beim Kunden und, im Falle des Anschlusses von Produkten an das Netz, der erfolgreichen Netzverträglichkeitsprüfung durch den jeweils zuständigen Netzbetreiber.
7. Soweit ein Produkt nicht verfügbar ist, wird Solar4All den Kunden hierüber unverzüglich informieren und ggf. ein Ersatzangebot unterbreiten. Soweit der Kunde das ersatzweise angebotene Produkt nicht wünscht bzw. ein Ersatzprodukt nicht angeboten werden kann, steht den Parteien ein Sonderrücktrittsrecht zu. Solar4All wird dann bereits geleistete Anzahlungen dem Kunden unverzüglich erstatten.
§ 3 Leistungen von Solar4All
1. Das Leistungsangebot von Solar4All umfasst:
(1.) die Lieferung von PV-Modulen, die für den Betrieb erforderlichen Wechselrichter, die für die Montage erforderliche Unterkonstruktion und das AC-Solarkabel;
(2.) die Montage und Installation der Photovoltaik-Anlage bis zum Wechselrichter und zum Wechselstromanschluss;
(3.) die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Batteriespeichersystems; und
(4.) die Lieferung und Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Die jeweils durch den Kunden im Einzelnen gebuchten Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Bestellung und der Auftragsbestätigung.
2. Die im Lieferumfang von Solar4All enthaltene Unterkonstruktion der PV-Anlage ist ein handelsübliches Produkt mit einer angemessenen Qualität von einem anerkannten Hersteller. Die Lieferung eines bestimmten Fabrikats ist nicht vereinbart und geschuldet.
3. Die mit der durch Solar4All angebotenen Gerüstpauschale abgegoltenen Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Soweit darüberhinausgehende Gerüste und Hilfsmittel für den Aufbau und die Montage der Anlagen erforderlich sind, werden diese gesondert berechnet.
4. Solar4All macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass aufgrund der weltweiten Lieferprobleme, insbesondere auch bei PV-Anlagen, aktuell die Lieferung eines bestimmten Fabrikats von PV-Modulen oder anderer Teile und Komponenten für PV-Anlagen nicht zugesichert werden kann. Die Lieferung eines anderen Fabrikats berechtigt dann nicht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn es sich hierbei um Produkte anerkannter Hersteller handelt, die gleichen oder sehr ähnlichen Qualitätsanforderungen unterliegen und vergleichbare Garantien für ihre Produkte einräumen wie die Hersteller der ursprünglich genannten Fabrikate.
5. Die mit der durch Solar4All angebotenen Gerüstpauschale abgegoltenen Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Soweit darüberhinausgehende Gerüste und Hilfsmittel für den Aufbau und die Montage der Anlagen erforderlich sind, werden diese gesondert berechnet.
6. Solar4All schließt auf eigene Kosten eine Montageversicherung ab.
7. Solar4All bereitet bzgl. der PV-Anlage die Netzanfrage vor und übermittelt diese an den zuständigen Netzbetreiber. Ebenso obliegt Solar4All die Anmeldung und Fertigmeldung der Anlagen bei dem zuständigen Netzbetreiber. Nicht Gegenstand der durch Solar4All zu erbringenden Leistungen ist das Setzen des Zweirichtungszählers. Diese Leistung ist durch den zuständigen Netzbetreiber auszuführen.
8. Ebenfalls nicht Gegenstand des durch Solar4All angebotenen Leistungsumfangs sind die Neuinstallation oder Erweiterung eines Zählerschranks, Anpassung der vorhandenen Elektroinstallation im Anwesen des Kunden, Herstellen eines Internetanschlusses und Bereitstellen der für den Internetanschluss erforderlichen Geräte wie z.B. eines Routers und die Abstimmung mit den Anbietern der Telekommunikationsleistungen. Auf die Mitwirkungsleistungen des Kunden gem. § 5 Abs. 2 wird verwiesen.
9. Die Leistung der PV-Anlage wird durch die Anzahl und die Leistung der verwendeten Module bestimmt. Die Leistung der installierten PV-Anlage kann daher sowohl höher als auch niedriger ausfallen als in der Bestellung angegeben. Die in der Bestellung angegebene Leistung und der Preis beziehen sich ausschließlich auf die Anzahl der Module und deren jeweilige Nennleistung, wie sie sich aus dem durch den Hersteller der Module herausgegebenen technischen Datenblatt ergeben.
10. Ändert sich die in der Bestellung angegebene Anzahl von Modulen oder die Nennleistung des Speicher-Systems nachträglich auf Wunsch des Kunden, bietet Solar4All diese gesondert zu vergütenden Mehrleistungen im Rahmen eines Nachtragsangebots an.
11. Soweit für das Erbringen der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich, behält sich Solar4All das Recht vor, an den Speicher-Systemen Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Solar4All ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an den bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
§ 4 Sonderrücktrittsrecht der Parteien
1. Solar4All kann ohne Anspruch des Kunden auf Schadenersatz vom Vertrag zurücktreten, wenn Dachaufbauten, Dachkonstruktion, Dachstuhl, Dachziegel und/oder die Statik des Bauwerks nicht den technischen Voraussetzungen an die Montage einer PV-Anlage entsprechen, oder sonst technische und/oder regulatorische Einschränkungen vorliegen, welche der Montage und/oder dem Betrieb der Produkte entgegenstehen und welche trotz Mahnung durch Solar4All nicht binnen 4 (vier) Wochen nach Mitteilung durch Solar4All fachgerecht durch den Kunden behoben werden.
2. Soweit der Kunde den Vertrag unter dem Vorbehalt einer Finanzierungszusage durch Dritte schließt, kann er vom Vertrag nur dann zurücktreten, wenn er auf Verlangen von Solar4All einen Nachweis für die versagte Finanzierung vorlegt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt einen Zählerschrank gem. den jeweils aktuellen Anforderungen nach VDE/TAB Standard zur Verfügung. Soweit Liefergegenstand eine Ladestation ist, hat der Kunde eine 63 A Absicherung am Hausanschlusskasten und eine 50 A Zählervorsicherung auf eigene Kosten bereitzustellen. Der Kunde hat eine stabile Internetverbindung bereitzustellen, welche die sich aus Angebot und Bestellung ergebende Upload-/Download-Leistung zur Verfügung stellt. Weitere technische Anforderungen, welche durch den Kunden zur Verfügung zu stellen sind, können sich aus Angebot und Auftragsbestätigung ergeben.
2. Der Kunde hat auf eigene Kosten die für die Verbindung der Anlagen mit dem Internet erforderlichen Anschlüsse und Geräte bereitzustellen. Bis zum vereinbarten Montagetermin hat der Kunde insbesondere auf eigene Kosten eine feste, mit dem Router verbundene steckerfertige Netzwerkleitung am Standort des Stromspeichers bzw. Wechselrichters bereitzustellen. Die Anlagen werden von Solar4All unter Verwendung eines störungsfreien Netzwerk-Switchs mit dem Netzwerk verbunden. Ist eine durch den Kunden vorbereitete steckerfertige Netzwerkleitung am vereinbarten Montagetermin nicht vorhanden, wird Solar4All lose Netzwerkkabel verlegen, um die erforderliche Verbindung zwischen dem Router und dem Stromspeicher bzw. Wechselrichter herzustellen. Eine Verlegung der Netzwerkkabel in Kabelrohren bzw. Kabelkanälen ist von Solar4All nicht geschuldet. Dem Kunden steht es frei, die von Solar4All lose verlegten Netzwerkkabel nach dem Montagetermin fest in Kabelrohre bzw. Kabelkanäle zu verlegen bzw. verlegen zu lassen.
3. Der Kunde stellt Solar4All vor Beginn der Ausführung der Montage eine angemessene Anzahl von Dachziegeln bzw. Firstziegeln zur Verfügung, damit Solar4All Ziegel, die ggf. bei der Montage beschädigt werden, ersetzen kann. Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt. Solar4All empfiehlt eine Montage nur bei Ziegeln, die sich noch innerhalb der Herstellergarantie befinden.
4. Bei Montage einer PV-Anlage obliegt dem Kunden die Bereitstellung der Dimensionierung, Auslegung und Anpassung eines Schneefangs.
5. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn, d.h. insbesondere der Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Schwerlastfahrzeuge, Nutzfahrzeuge und Kraftfahrzeuge) sichergestellt ist. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, Solar4All unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass Baustoffe auf der Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten gelagert werden können. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
6. Soweit durch den Netzbetreiber gefordert, hat der Kunde die für die Abgabe der Anmeldung und Fertigmeldung der Anlagen erforderlichen Erklärungen abzugeben und hierfür vorbereitete Formulare ggf. zu unterzeichnen.
7. Solar4All macht darauf aufmerksam, dass die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Montage einer PV-Anlage bundesweit nicht einheitlich geregelt sind. Solar4All kann den Kunden daher lediglich auf mögliche Genehmigungsvorbehalte hinweisen. Zu den Leistungen von Solar4All gehört jedoch ausdrücklich nicht die Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Montage einer PV-Anlage, einschließlich auch der jeweils geltenden brandschutz- oder denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen. Zu den durch den Kunden zu erbringenden Leistungen zählt das Einholen baurechtlicher Genehmigungen, die brandschutzrechtliche Prüfung und ggf. Genehmigung der Anlagen sowie das Erstellen einer Statik.
§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Soweit nicht abweichend geregelt, ist Solar4All 14 Tage ab Angebotsdatum an die im Angebot enthaltenen Preise gebunden. Im Übrigen ergeben sich die vertragsgegenständlichen Konditionen aus der Bestellung und der Auftragsbestätigung.
2. Soweit der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, verstehen sich die angegebenen Preise inkl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Ist der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, verstehen sich die Preise zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
3. Leistungen, die nicht Gegenstand der Bestellung und der Auftragsbestätigung sind oder hiervon abweichen, werden gesondert zu den jeweils geltenden und durch Solar4All bekanntgegebenen Bedingungen abgerechnet.
4. Soweit nicht abweichend vereinbart, verstehen sich die Preise „ab Lager“, einschließlich einer üblichen Verpackung, exklusive Fracht, Zoll, Versicherung, Montage und sonstiger Nebenkosten. Diese Positionen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
5. Die Preise verstehen sich rein netto und sind zahlbar ohne Abzüge, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
6. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind geschuldete Zahlungen binnen 7 (sieben) Tagen nach Abnahme des Gewerks bzw. Lieferung der jeweiligen Waren auf das Konto von Solar4All ohne Abzüge anzuweisen. Solar4All ist nach Maßgabe der Bestimmung in § 10 zu Teilabnahmen berechtigt.
7. Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, ist Solar4All berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
8. Befindet sich der Kunde in Verzug oder bestehen begründete Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit, sind alle offenen Rechnungen von Solar4All sofort zur Zahlung fällig.
9. Schuldbefreiende Zahlungen des Kunden können ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto von Solar4All geleistet werden.
§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten sind oder von Solar4All anerkannt wurden.
2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 8 Lieferzeit
1. Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail ausreichend ist, wenn die Parteien im Rahmen der Vertragsdurchführung üblicherweise auf elektronischem Wege kommunizieren.
2. In der Bestellung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.
3. Schriftlich bestätigte Liefertermine und Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager von Solar4All verlassen hat. Gleiches gilt, wenn die Ware ohne Verschulden von Solar4All nicht rechtzeitig versendet, aber die Versandbereitschaft mitgeteilt werden kann. Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden von Solar4All verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde hat für alle Schäden und Mehrkosten aufzukommen.
4. Der Beginn der von Solar4All angegebenen Lieferfrist setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere Zahlungseingang, rechtzeitige Einholung und Vorlage behördlicher und sonstiger Genehmigungen und Bauunterlagen sowie die Klärung aller technischen Fragen voraus.
5. Solar4All ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
6. Wird Solar4All trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen bzw. Verfügungen, eine Pandemie, kriegerische Handlungen etc.), auch wenn sie bei Lieferanten oder Vorlieferanten eintreten, gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird für Solar4All in diesen Fällen die Lieferung der Leistung unmöglich, wird Solar4All von den Leistungspflichten befreit. Ein Schadenersatzanspruch für den Kunden entsteht nicht.
7. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist Solar4All berechtigt, sich den hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzen zu lassen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
8. Witterungsbedingt steht es Solar4All kurzfristig frei, den Montagetermin zu verschieben.
§ 9 Versand, Gefahrenübergang
1. Der Versand erfolgt nach Wahl durch Solar4All transportversichert durch eine Spedition oder durch Selbstvornahme (Montageteams). Die Kosten von Versand und Transportversicherung trägt Solar4All.
2. Die Lieferung ist durch den Kunden bei Übernahme auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind im Übergabeprotokoll schriftlich zu vermerken. Solar4All ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten.
3. Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr auf diesen über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Kunden über, wenn dieser sich in Annahmeverzug befindet.
§ 10 Übergabe und Abnahme der Anlagen
1. Die Übergabe und Abnahme der Anlagen erfolgt nach erfolgreicher Montage und Inbetriebnahme durch Solar4All. Die Parteien führen eine förmliche Abnahme durch. Solar4All ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Gewerke (z.B. Dachmontage der PV-Anlage) Teilabnahmen durchzuführen, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Die Abnahme oder Teilabnahme wird durch die Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls durch den Kunden einerseits und Solar4All bzw. den durch Solar4All ggf. beauftragten Installateur andererseits abgeschlossen.
2. Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme der Leistungen nicht verweigern. Ein unwesentlicher Mangel im Sinne dieser Vorschrift ist ein Mangel, der den Einsatz der Anlagen zu ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht einschränkt sowie auch keine Folgeschäden an bestehenden Geräten und Installationen des Kunden befürchten lässt.
3. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlagen nicht innerhalb einer von Solar4All gesetzten, angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Kunde dazu verpflichtet ist.
4. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlagen vorbehaltlos in Gebrauch genommen hat.
§ 11 Gewerbliche Schutzrechte, Softwarenutzung
1. Solar4All bleibt Inhaberin aller Urheber- und Verwertungsrechte an den dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Plänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen sowie sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen, Bau- und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, welche durch Solar4All angefertigt wurden. Sie dürfen ohne Genehmigung durch Solar4All Dritten nicht zugänglich gemacht oder durch den Kunden verwertet werden. Auf Anforderung durch Solar4All sind sie mit der Versicherung, dass keine Kopien angefertigt wurden, zurückzugeben. Der Kunde haftet für jegliche diesen Bedingungen widersprechende Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Informationen.
2. Bezüglich der im Lieferumfang enthaltenen Software sowie hierfür gelieferter Updates, Upgrades und Erweiterungen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation in dem Umfang zu nutzen, wie dies zur ordnungsgemäßen Bedienung des jeweiligen Produkts entsprechend den Bestimmungen des überlassenen Handbuchs und der Anleitungen für das jeweilige Produkt erforderlich ist.
3. Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich in Bezug auf den Liefergegenstand, mit welchem die Software ausgeliefert wird. Eine isolierte Nutzung der Software bzw. eine Nutzung in Verbindung mit anderen Geräten und Produkten ist dem Kunden nicht gestattet.
§ 12 Gewährleistung
1. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Kalkulationen, Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten oder Informationen stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar. Zugesicherte Eigenschaften oder Haltbarkeits- und Beschaffenheitsgarantien müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.
2. Solar4All behält sich vor, Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und Gestaltung sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, auch ohne vorhergehende Ankündigungen durchzuführen. Dies stellt keinen Mangel dar. Farbabweichungen geringen Ausmaßes (z.B. herstellungsbedingt) gelten als vertragsgemäß und stellen keinen Mangel dar.
3. Ist der Kunde Unternehmer, hat er seinen gesetzlichen Rügeobliegenheitsverpflichtungen gem. § 377 HGB nachzukommen.
4. Ist der Kunde Verbraucher, hat er Mängelrügen wegen unvollständiger Lieferung und sonstiger, offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen zehn (10) Werktagen nach Lieferung bzw. binnen drei (3) Werktagen nach erfolgter Abnahme gegenüber Solar4All anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.
5. Im Fall eines Mangels wird Solar4All die Nacherfüllung durch Nachbesserung vornehmen. Sollte diese fehlschlagen, erfolgt die Mangelbeseitigung durch Ersatzlieferung. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen oder unmöglich, wenn sich nicht aus der Art der Sache, des Mangels oder den Umständen etwas anderes ergibt.
6. Ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen oder verweigert Solar4All die Nacherfüllung insgesamt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
7. Nach erfolgter Abnahme fallen Kosten für die Arbeitsstunde von 60,00 € / pro Mitarbeiter zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer an. Die Anfahrt zählt zu der Arbeitszeit.
8. Soweit die Hersteller verwendeter Komponenten und Anlagen (z.B. Photovoltaik-Module, Wechselrichter, Speichersystem, Ladestation etc.) Leistungs- und Produktgarantien gewähren, richten sich die Ansprüche des Kunden aus diesen Garantien nach den Garantiebestimmungen des Herstellers und sind durch den Kunden unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen.
9. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder Solar4All die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
10. Eine weitergehende Haftung ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Solar4All haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden.
11. Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Geschäftsführer, der Angestellten, der Arbeitnehmer, der Mitarbeiter, der Vertreter und der Erfüllungsgehilfen von Solar4All.
12. Durch Solar4All erstellte Wirtschaftlichkeitsprognosen sind lediglich eine grobe Schätzung der Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Anlage, des Speicher-Systems oder eines Komplett-Systems. Die Prognose dient ausschließlich als Orientierung über die mögliche Rentabilität einer Anlage. Solar4All macht jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Prognose von einer Vielzahl von Rahmenbedingungen (z.B. Stromertrag, laufende Betriebskosten, Eigenverbrauch und gesetzlichen Rahmenbedingungen wie den Vergütungssätzen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder aus der Vermarktung von Flexibilitäten) abhängt, die Solar4All nicht beeinflussen kann und die sich im Laufe der Nutzungsdauer verändern können. Die Wirtschaftlichkeitsprognose beinhaltet daher ausdrücklich keine Zusage bzgl. einer Wirtschaftlichkeit oder möglichen Amortisation der Anlagen, zu erzielender Einkünfte oder eines erreichbaren Autarkiegrads.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
1. Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung zwischen Solar4All und dem Kunden offenen Forderungen Eigentum von Solar4All. Besteht ein Kontokorrentverhältnis, behält sich Solar4All das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus anerkannten Salden vor.
2. Jede Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt für Solar4All. Erfolgt diese mit fremden, nicht Solar4All gehörenden Sachen, oder wird die Vorbehaltsware mit solchen fremden Sachen untrennbar verbunden, erwirbt Solar4All das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den fremden Sachen; für die neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Erfolgt eine Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde Solar4All anteilsmäßig Miteigentum.
3. Dem Kunden ist eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware vor Erwerb des Eigentums an der Vorbehaltsware untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, bei Zwangspfändungen und sonstigen Beeinträchtigungen der Eigentümerinteressen auf das Eigentum von Solar4All an der Vorbehaltsware hinzuweisen und Solar4All hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren.
4. In den Fällen von § 6 Abs. 3 ist Solar4All nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von zwei (2) Wochen berechtigt, die Vorbehaltsware unter Ausschluss etwaiger Zurückbehaltungsrechte des Kunden zurückzunehmen; in den Fällen von § 13 Abs. 2 ist Solar4All zur Rücknahme im Verhältnis der Miteigentumsanteile berechtigt.
5. Nach Rücknahme und vorheriger Androhung ist Solar4All zur angemessenen Verwertung der Vorbehaltsware berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen, abzüglich angemessener Verwertungskosten.
6. Ein Rücktritt vom Einzelvertrag ist dazu nicht erforderlich. Auch stellen Herausgabeverlangen, Rücknahme, Androhung oder Verwertung keinen Rücktritt vom Kaufvertrag dar.
7. Soweit der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, ist der Kunde berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt Solar4All jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der Solar4All zustehenden Forderung ab, die ihm aus dem Wiederverkauf gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Solar4All, diese Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Solar4All verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann Solar4All verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
§ 14 Datenschutz
1. Solar4All verarbeitet die durch den Kunden im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Markt- und Messlokations-ID, Daten zum Stromverbrauch und der Stromerzeugung) vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes.
2. Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze und Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist die Solar4All GmbH, Vogtsbergstr. 52a, 90453 Nürnberg, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Buchfelder. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist zu erreichen über info@solar4all-gmbh.de.
3. Solar4All verarbeitet die Daten des Kunden in Durchführung des Vertrags oder vorvertraglicher Pflichten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
4. Der Kunde wird Solar4All Änderungen seiner im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung bekanntgegebenen Daten unverzüglich anzeigen.
5. Solar4All bedient sich bei Erbringen der Vertragsleistungen ggf. Dienstleister. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten an Partnerunternehmen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen weitergeleitet werden oder diese Unternehmen im Auftrag von Solar4All personenbezogene Daten verarbeiten, hat Solar4All mit diesen Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz entsprechende Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung von Daten (Art. 28 DSGVO) geschlossen. Soweit der Dienstleister in einem Land ansässig ist, für welches kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, erfolgt die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der durch die Europäische Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln.
6. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Korrektur zu verlangen sowie der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen, soweit diese nicht für die Durchführung des Vertrags benötigt werden. Dem Kunden steht das Recht auf Datenübertragung und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Wenn der Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingeschränkt haben möchte, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung du Kunden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling erfolgen nicht.
7. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Soweit nicht bereits zuvor durch den Kunden begehrt, werden die erhobenen Daten nach Beendigung der zwischen Solar4All und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, soweit die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.
8. Alle Informationswünsche des Kunden sind – unter möglichst genauer Angabe der Frage – an die Datenschutzbeauftragte der Solar4All GmbH, Frau Maja Buchfelder, Vogtsbergstr. 52a, 90453 Nürnberg, E-Mail: info@solar4all-gmbh.de zu richten. Solar4All wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen.
9. Weiter können Kunden Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für Solar4All ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, Postfach 22 12 19, 80502 München.
§ 15 Online-Kommunikation
1. Erfolgt der Vertragsschluss zwischen Solar4All und dem Kunden elektronisch, erfolgt auch die weitere Kommunikation zwischen den Parteien in dem rechtlich zulässigen Umfang ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zu übermittelnden Nachrichten und Informationen an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse.
2. Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags die technischen Voraussetzungen (z.B. erreichbare E-Mail-Adresse) für die Online-Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.
3. Solar4All macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform nicht oder aber nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich ist. Soweit der Kunde auf Papierform besteht und Solar4All hierzu nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, hat er daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Widerrufsrecht
Wenn Sie diesen Vertrag über unsere Website oder bei sich zuhause abgeschlossen haben, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Wahrung der Frist ist eine eindeutige Erklärung (z.B. schriftlich via Brief oder Fax, via Mail oder auch telefonisch) gegenüber Solar4All dahingehend erforderlich, dass der Vertrag widerrufen werden soll. Für einen Widerruf in Textform kann eine eigene eindeutige Erklärung uns gegenüber per E-Mail abgegeben werden.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss, oder, bei der Lieferung von Waren, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware (oder die letzte Ware, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück im Falle eines Vertrags über mehrere Waren einer einheitlichen Bestellung oder die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken) in Besitz genommen haben bzw. hat.
Soweit die Waren nach Ihren besonderen Anforderungen und Spezifikationen erstellt worden sind, verweisen wir ausdrücklich auf Ziff. 16.4 dieser Widerrufsbelehrung. Bei Vorliegen der dort näher genannten Voraussetzungen ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Solar4All GmbH, Vogtsbergstr. 52a, 90453 Nürnberg
E-Mail:
info@solar4all-gmbh.de
2. Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Mitteilung über Ihren Widerruf zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für die Rückzahlung berechnen wir Ihnen keinerlei Entgelt.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie müssen erhaltene Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an uns zurücksenden oder uns übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Nicht paketversandfähige Waren werden bei Ihnen abgeholt. Für einen etwaigen Wertverlust der Waren müssen Sie nur dann aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaft und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit diesen zurückzuführen ist.
3. Erhaltene Dienstleistungen
Soweit Solar4All aufgrund Ihres Wunsches bereits während des Laufs der Widerrufsfrist Dienstleistungen erbringt, haben Sie hierfür eine angemessene Vergütung zu zahlen, die dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung Ihres Widerrufsrechts bezüglich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
4. Ausschluss und Erlöschen des Widerrufsrechts
Vorstehendes Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die bestellten Waren nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich war, oder die Waren eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Wunsch des Kunden vollständig erfüllt wurde, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
§ 17 Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher
1. Solar4All nimmt nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teil.
2. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder einem Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
§ 18 Subunternehmer
Solar4All ist berechtigt, zur Leistungserbringung im eigenen Ermessen Subunternehmer einzusetzen. Soweit in diesen AGB oder der Bestellung Solar4All als Erbringer der Leistungen genannt wird, umfasst dieses auch das Erbringen der Leistungen durch etwaige Subunternehmer.
§ 19 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Solar4All.
2. Gerichtsstand ist der Sitz der beklagten Partei, für Solar4All ist Nürnberg.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
§ 20 Garantie der Hersteller
Der Verkäufer weist darauf hin, dass über die gesetzliche Mängelhaftung hinausgehende Herstellergarantien eine rechtzeitige Registrierung des Produkts durch den Kunden beim jeweiligen Hersteller erfordern können. Die Registrierung sowie die Einhaltung der Garantiebedingungen des Herstellers liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für den Verlust von Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller aufgrund versäumter Registrierung.
§ 21 Schlussbestimmungen
1. Solar4All ist berechtigt, das Kundenprojekt in anonymisierter Form als Referenz zu nutzen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.
2. Soweit der Kunde Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte überträgt, hat er dies gegenüber Solar4All unverzüglich anzuzeigen. Etwaige Verzögerungen in der Leistungserbringung aufgrund nicht rechtzeitig erfolgter Mitteilung gehen zu Lasten des Kunden.
3. Ist der Kunde Unternehmer und sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen gilt, dass eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, jedoch wirksam ist und der Erfüllung des Vertrags dienlich ist.