Stand: Oktober 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Solar4All GmbH mit Sitz in der Pillenreuther Straße 98, 90459 Nürnberg, („Solar4All“) regeln den Verkauf der durch Solar4All angebotenen Produkte und das Erbringen der durch Solar4All im Zusammenhang mit diesen Produkten angebotenen Leistungen für ihre Geschäftspartner („Kunde“).
  2. Die AGB gelten sowohl für Kunden, die Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sind, als auch für Kunden, die Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind.
  3. Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen bestimmen sich, in nachfolgender Reihenfolge, aus:
    1. einem etwaig zwischen Solar4All und dem Kunden geschlossenen Einzelvertrag mit Anlagen;
    2. dem Angebot, der Bestellung und der dazugehörigen Auftragsbestätigung;
    3. ergänzenden Leistungsbeschreibungen, einschließlich auch etwaig herausgegebener Bedienungsanleitungen und technischen Spezifikationen;
    4. diesen AGB; und
    5. den gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Die nachstehenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Solar4All und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags. Diese AGB gelten auch dann, wenn Solar4All in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

§2 Angebote, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand

  1. Die Angebote von Solar4All, mündlich oder schriftlich, sind freibleibend und unverbindlich. Nicht bindend sind insbesondere auch Angaben in Broschüren, Prospekten, Anzeigen, Online-Medien und sonstigen, von Solar4All veröffentlichten Werbematerialien. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht o.ä. bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Die Angebote und/oder Aktionsangebote auf der Homepage von Solar4All stellen keine bindenden Vertragsangebote dar. Sie sind lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden für das jeweilige Produkt oder die Leistung.
  3. Die durch den Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrags sowie ggf. eines Dienst- oder Werkvertrags mit Solar4All für die Montage und Inbetriebnahme der angebotenen Produkte.
  4. Solar4All ist berechtigt, ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags innerhalb von 4 (vier) Wochen durch Auftragsbestätigung und/oder Rechnungsstellung anzunehmen.
  5. Vertragsgegenstand sind die in der Bestellung näher bezeichneten Produkte sowie dort genannten Dienst- und Werkleistungen.
  6. Die Annahme der Bestellung durch Solar4All erfolgt vorbehaltlich der technischen Realisierbarkeit des Projekts beim Kunden und, im Falle des Anschlusses von Produkten an das Netz, der erfolgreichen Netzverträglichkeitsprüfung durch den jeweils zuständigen Netzbetreiber.
  7. Soweit ein Produkt nicht verfügbar ist, wird Solar4All den Kunden hierüber unverzüglich informieren und ggf. ein Ersatzangebot unterbreiten. Soweit der Kunde das ersatzweise angebotene Produkt nicht wünscht, bzw. ein Ersatzprodukt nicht angeboten werden kann, steht den Parteien ein Sonderrücktrittsrecht zu. Solar4All wird dann bereits geleistete Anzahlungen dem Kunden unverzüglich erstatten.

§3 Leistungen von Solar4All

  1. Das Leistungsangebot von Solar4All umfasst:
    1. die Lieferung von PV-Modulen, die für den Betrieb erforderlichen Wechselrichter, die für die Montage erforderliche Unterkonstruktion und das AC-Solarkabel;
    2. die Montage und Installation der Photovoltaik-Anlage bis zum Wechselrichter und zum Wechselstromanschluss;
    3. die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Batteriespeichersystems;
    4. die Lieferung und Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
  2. Die im Lieferumfang von Solar4All enthaltene Unterkonstruktion der PV-Anlage ist ein handelsübliches Produkt mit einer angemessenen Qualität von einem anerkannten Hersteller. Die Lieferung eines bestimmten Fabrikats ist nicht vereinbart und geschuldet.
  3. Die mit der durch Solar4All angebotenen Gerüstpauschale abgegoltenen Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Soweit darüberhinausgehende Gerüste und Hilfsmittel für den Aufbau und die Montage der Anlagen erforderlich sind, werden diese gesondert berechnet.
  4. Solar4All macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass aufgrund der weltweiten Lieferprobleme, insbesondere auch bei PV-Anlagen, aktuell die Lieferung eines bestimmten Fabrikats von PV-Modulen oder anderer Teile und Komponenten für PV-Anlagen nicht zugesichert werden kann. Die Lieferung eines anderen Fabrikats berechtigt dann nicht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn es sich hierbei um Produkte anerkannter Hersteller handelt, die gleichen oder sehr ähnlichen Qualitätsanforderungen unterliegen und vergleichbare Garantien für ihre Produkte einräumen, wie die Hersteller der ursprünglich genannten Fabrikate.
  5. Solar4All schließt auf eigene Kosten eine Montageversicherung ab.
  6. Solar4All bereitet bezüglich der PV-Anlage die Netzanfrage vor und übermittelt diese an den zuständigen Netzbetreiber. Ebenso obliegt Solar4All die Anmeldung und Fertigmeldung der Anlagen bei dem zuständigen Netzbetreiber. Nicht Gegenstand der durch Solar4All zu erbringenden Leistungen ist das Setzen des Zweirichtungszählers. Diese Leistung ist durch den zuständigen Netzbetreiber auszuführen.
  7. Solar4All ist nicht verantwortlich für die Neuinstallation oder Erweiterung eines Zählerschranks, Anpassungen der Elektroinstallation im Anwesen des Kunden oder die Bereitstellung eines Internetanschlusses und dazugehöriger Geräte. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind in §5 beschrieben.

§4 Sonderrücktrittsrecht der Parteien

  1. Solar4All kann ohne Anspruch des Kunden auf Schadenersatz vom Vertrag zurücktreten, wenn Dachaufbauten, Dachkonstruktion, Dachstuhl, Dachziegel und/oder die Statik des Bauwerks nicht den technischen Voraussetzungen an die Montage einer PV-Anlage entsprechen, oder sonst technische und/oder regulatorische Einschränkungen vorliegen, welche der Montage und/oder dem Betrieb der Produkte entgegenstehen und welche trotz Mahnung durch Solar4All nicht binnen 4 (vier) Wochen nach Mitteilung durch Solar4All fachgerecht durch den Kunden behoben werden.
  2. Soweit der Kunde den Vertrag unter dem Vorbehalt einer Finanzierungszusage durch Dritte schließt, kann er vom Vertrag nur dann zurücktreten, wenn er auf Verlangen von Solar4All einen Nachweis für die versagte Finanzierung vorlegt.

§5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt einen Zählerschrank gemäß den jeweils aktuellen Anforderungen nach VDE/TAB Standard zur Verfügung. Soweit Liefergegenstand eine Ladestation ist, hat der Kunde eine 63 A Absicherung am Hausanschlusskasten und eine 50 A Zählervorsicherung auf eigene Kosten bereitzustellen. Der Kunde hat eine stabile Internetverbindung bereitzustellen, welche die sich aus Angebot und Bestellung ergebende Upload-/Download-Leistung zur Verfügung stellt. Weitere technische Anforderungen können sich aus Angebot und Auftragsbestätigung ergeben.
  2. Der Kunde hat auf eigene Kosten die für die Verbindung der Anlagen mit dem Internet erforderlichen Anschlüsse und Geräte bereitzustellen. Bis zum vereinbarten Montagetermin hat der Kunde insbesondere auf eigene Kosten eine feste, mit dem Router verbundene steckerfertige Netzwerkleitung am Standort des Stromspeichers bzw. Wechselrichters bereitzustellen.
  3. Der Kunde stellt Solar4All vor Beginn der Ausführung der Montage eine angemessene Anzahl von Dachziegeln bzw. Firstziegeln zur Verfügung, damit Solar4All Ziegel, die ggf. bei der Montage beschädigt werden, ersetzen kann. Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
  4. Bei Montage einer PV-Anlage obliegt dem Kunden die Bereitstellung der Dimensionierung, Auslegung und Anpassung eines Schneefangs.
  5. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn, d.h. insbesondere der Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Schwerlastfahrzeuge, Nutzfahrzeuge und Kraftfahrzeuge), sichergestellt ist. Weiterhin hat der Kunde unentgeltlich einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
  6. Soweit durch den Netzbetreiber gefordert, hat der Kunde die für die Abgabe der Anmeldung und Fertigmeldung der Anlagen erforderlichen Erklärungen abzugeben und vorbereitete Formulare ggf. zu unterzeichnen.

§6 Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht abweichend geregelt, ist Solar4All 14 Tage ab Angebotsdatum an die im Angebot enthaltenen Preise gebunden. Im Übrigen ergeben sich die vertragsgegenständlichen Konditionen aus der Bestellung und der Auftragsbestätigung.
  2. Soweit der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, sind die angegebenen Preise inkl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Ist der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, verstehen sich die Preise zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
  3. Leistungen, die nicht Gegenstand der Bestellung und der Auftragsbestätigung sind oder hiervon abweichen, werden gesondert zu den jeweils geltenden und durch Solar4All bekanntgegebenen Bedingungen abgerechnet.
  4. Soweit nicht abweichend vereinbart, verstehen sich die Preise „ab Lager“, einschließlich einer üblichen Verpackung, exklusive Fracht, Zoll, Versicherung, Montage und sonstiger Nebenkosten. Diese Positionen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  5. Die Preise verstehen sich rein netto und sind zahlbar ohne Abzüge, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
  6. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind geschuldete Zahlungen binnen 7 (sieben) Tagen nach Abnahme des Gewerks bzw. Lieferung der jeweiligen Waren auf das Konto von Solar4All ohne Abzüge anzuweisen.
  7. Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, ist Solar4All berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  8. Befindet sich der Kunde in Verzug oder bestehen begründete Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit, sind alle offenen Rechnungen von Solar4All sofort zur Zahlung fällig.
  9. Schuldbefreiende Zahlungen des Kunden können ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto von Solar4All geleistet werden.

§7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Solar4All anerkannt wurden.
  2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§8 Lieferzeit

  1. Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail ausreichend ist, wenn die Parteien im Rahmen der Vertragsdurchführung üblicherweise auf elektronischem Wege kommunizieren.
  2. In der Bestellung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.
  3. Schriftlich bestätigte Liefertermine und Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager von Solar4All verlassen hat. Gleiches gilt, wenn die Ware ohne Verschulden von Solar4All nicht rechtzeitig versendet, aber die Versandbereitschaft mitgeteilt werden kann.
  4. Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden von Solar4All verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle Schäden und Mehrkosten.
  5. Der Beginn der von Solar4All angegebenen Lieferfrist setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere Zahlungseingang, rechtzeitige Einholung und Vorlage behördlicher und sonstiger Genehmigungen und Bauunterlagen sowie die Klärung aller technischen Fragen voraus.
  6. Solar4All ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
  7. Wird Solar4All trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt (z. B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen oder Verfügungen, pandemiebedingte Einschränkungen) gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, wird Solar4All von ihren Verpflichtungen befreit. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden entsteht nicht.
  8. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist Solar4All berechtigt, den hierdurch entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
  9. Witterungsbedingt steht es Solar4All frei, den Montagetermin kurzfristig zu verschieben.

§9 Versand, Gefahrenübergang

  1. Der Versand erfolgt nach Wahl von Solar4All transportversichert durch eine Spedition oder durch Selbstvornahme (Montageteams). Die Kosten von Versand und Transportversicherung trägt Solar4All.
  2. Die Lieferung ist durch den Kunden bei Übernahme auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind im Übergabeprotokoll schriftlich zu vermerken. Solar4All ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten.
  3. Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr auf diesen über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über, wenn dieser sich in Annahmeverzug befindet.

§10 Übergabe und Abnahme der Anlagen

  1. Die Übergabe und Abnahme der Anlagen erfolgt nach erfolgreicher Montage und Inbetriebnahme durch Solar4All. Die Parteien führen eine förmliche Abnahme durch. Solar4All ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Gewerke (z. B. Dachmontage der PV-Anlage) Teilabnahmen durchzuführen, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
  2. Die Abnahme oder Teilabnahme wird durch die Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls durch den Kunden und Solar4All abgeschlossen.
  3. Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme der Leistungen nicht verweigern. Ein unwesentlicher Mangel ist ein solcher, der den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Anlagen nicht einschränkt und keine Folgeschäden erwarten lässt.
  4. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlagen nicht innerhalb einer von Solar4All gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
  5. Der Abnahme steht es ferner gleich, wenn der Kunde die Anlagen vorbehaltlos in Gebrauch nimmt.

§11 Gewerbliche Schutzrechte, Softwarenutzung

  1. Solar4All bleibt Inhaberin aller Urheber- und Verwertungsrechte an den dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Plänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen sowie sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Bau- und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen. Sie dürfen ohne Genehmigung von Solar4All Dritten nicht zugänglich gemacht oder durch den Kunden verwertet werden.
  2. Bezüglich der im Lieferumfang enthaltenen Software wird dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software in dem Umfang zu nutzen, wie dies zur ordnungsgemäßen Bedienung des Produkts erforderlich ist.
  3. Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich für den Liefergegenstand, mit dem die Software ausgeliefert wird. Eine isolierte Nutzung der Software oder eine Nutzung in Verbindung mit anderen Geräten ist nicht gestattet.

§12 Gewährleistung

  1. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Kalkulationen, Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten oder Informationen stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar. Zugesicherte Eigenschaften oder Haltbarkeits- und Beschaffenheitsgarantien müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.
  2. Solar4All behält sich vor, Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und Gestaltung sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Dies stellt keinen Mangel dar.
  3. Ist der Kunde Unternehmer, hat er seinen gesetzlichen Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB nachzukommen.
  4. Ist der Kunde Verbraucher, hat er Mängelrügen wegen unvollständiger Lieferung und sonstiger offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen zehn (10) Werktagen nach Lieferung bzw. binnen drei (3) Werktagen nach erfolgter Abnahme gegenüber Solar4All anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.
  5. Im Fall eines Mangels wird Solar4All die Nacherfüllung durch Nachbesserung vornehmen. Sollte diese fehlschlagen, erfolgt die Mangelbeseitigung durch Ersatzlieferung. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
  6. Ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen oder wird sie durch Solar4All verweigert, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
  7. Nach erfolgter Abnahme fallen Kosten für die Arbeitsstunde von 60,00 € pro Mitarbeiter zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer an. Die Anfahrt zählt zur Arbeitszeit.
  8. Soweit die Hersteller verwendeter Komponenten Leistungs- und Produktgarantien gewähren, richten sich die Ansprüche des Kunden aus diesen Garantien nach den Garantiebestimmungen des Herstellers und sind vom Kunden unmittelbar gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
  9. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder von Solar4All verweigert wurde. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§13 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung offenen Forderungen Eigentum von Solar4All.
  2. Jede Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt für Solar4All. Erfolgt die Verarbeitung mit fremden Sachen, erwirbt Solar4All das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den fremden Sachen.
  3. Der Kunde darf die Vorbehaltsware vor Erwerb des Eigentums weder veräußern, verpfänden noch sicherungsübereignen. Bei Zugriffen Dritter hat er auf das Eigentum von Solar4All hinzuweisen und Solar4All unverzüglich schriftlich zu informieren.

§14 Datenschutz

  1. Solar4All verarbeitet die durch den Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
  2. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Vertrags oder vorvertraglicher Pflichten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
  3. Solar4All kann Dienstleister einsetzen, die im Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten. In diesen Fällen wird mit den Dienstleistern eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Vereinbarung abgeschlossen.
  4. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Korrektur, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragung. Beschwerden können bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht werden.

§15 Online-Kommunikation

  1. Erfolgt der Vertragsschluss elektronisch, wird die weitere Kommunikation zwischen den Parteien ebenfalls elektronisch geführt, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, eine erreichbare E-Mail-Adresse während der Vertragslaufzeit sicherzustellen.
  3. Wünscht der Kunde die Umstellung auf Papierform, trägt er die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Papierform besteht.

§16 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbraucher können den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt ab Vertragsschluss oder, bei Waren, ab Erhalt der letzten Lieferung.
  2. Der Widerruf ist eindeutig zu erklären und an die Solar4All GmbH zu richten. Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und deren Preis 40 Euro nicht übersteigt.
  3. Wurden während der Widerrufsfrist Dienstleistungen erbracht, hat der Kunde eine anteilige Vergütung zu zahlen.
  4. Das Widerrufsrecht entfällt bei individuell angefertigten Waren oder wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt wurde.

§17 Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher

  1. Solar4All nimmt nicht an Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des VSBG teil.
  2. Kunden können die OS-Plattform der Europäischen Union nutzen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

§18 Subunternehmer

  1. Solar4All ist berechtigt, Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. Erwähnte Leistungen gelten auch für Subunternehmer.

§19 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Solar4All.
  2. Gerichtsstand ist Nürnberg, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

§20 Schlussbestimmungen

  1. Solar4All ist berechtigt, anonymisierte Projektdaten als Referenz zu nutzen.
  2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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